Rechtsprechung
VK Hessen, 10.12.2009 - 69d-VK-20/09 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 11 Verg 9/09
Höhe der Anwaltsgebühr bei Tätigwerden im vorausgegangenen Vergabeverfahren
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 10.12.2009 (69 d VK 20/2009) dahin abgeändert, dass die von der Antragstellerin der Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten auf 1.255,30 EUR festgesetzt werden.Mit Beschluss vom 06.07.2009 (69 d VK 20/2009) hat die 2. Vergabekammer des Landes Hessen den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin, der ein im Februar 2009 begonnenes Vergabeverfahren betraf, zurückgewiesen und entschieden, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt; zudem erklärte sie die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin für erforderlich.
Die 2. Vergabekammer des Landes Hessen setzte mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.12.2009 (69 d VK 20/2009) die von der Antragsgegnerin der Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf 1.479,90 EUR fest.